Häufig gestellte Fragen rund um LEADER, Projektskizzen und Förderanträge
Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen rund um LEADER in unserer Region „Westerwald-Sieg …mehr als frischer Wind“, die Projektskizzen und die Förderanträge zusammengefasst.
Diese Informationen sollen Ihnen einen ersten und grundlegenden Einblick in die Thematik ermöglichen. Es wird immer Detailfragen geben, die auch mit den weiteren am Prozess beteiligten Behörden und Einrichtungen zu klären sind. Dabei sind wir Ihnen als Regionalmanagement gerne behilflich. Sie erreichen uns per Mail unter lars.kober@kreis-ak.de oder sebastian.duerr@kreis-ak.de bzw. telefonisch unter 02681/ 81-2182.
LEADER ist ein Programm der Europäischen Union, mit dem Ländliche Räume gestärkt werden. Besonders wichtig ist, dass die Menschen in der Region über die Verwendung der Mittel entscheiden können. Das Gremium, das vor Ort über die Mittelvergabe entscheidet, ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG).
In der Lokalen Aktionsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichsten Bereichen zusammengefasst. Neben Vertretern der Verwaltung und der Kommunen (Öffentliche) sind dies Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner (WISO) und Privatpersonen (Private).
Die Zusammensetzung der LAG unterliegt klaren Spielregeln. Diese sind in der Satzung der LAG „Westerwald-Sieg …mehr als frischer Wind“ zusammengefasst.
Bei Entscheidungen und Beschlussfassungen der LAG gilt ein doppeltes Quorum, das zwingend eingehalten werden muss: Die Anzahl der Stimmen der „Öffentlichen“ darf nicht mehr als 50% der Gesamtstimmen betragen und keine der drei beteiligten Gruppen (Öffentliche, WiSo, Private) darf mehr als 49,9% der Stimmen auf sich vereinen. Damit ist sichergestellt, dass keine der drei Gruppen in der LAG dominiert.
Mit der Finanzierung durch LEADER können solche Projekte in unserer Region umgesetzt werden, die von den Menschen in der Region als wichtig und umsetzungswert erachtet werden. Gleichzeitig wird das Engagement der Menschen vor Ort gefördert, selber Projektideen zu entwickeln und umzusetzen.
Die Antragstellung für ein LEADER-Projekt ist mehrstufig. Zunächst braucht es eine gute Idee. Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Projektsteckbriefs. Dieser Projektsteckbrief ist die Grundlage für die Entscheidung der LAG, ob das Projekt förderwürdig ist.
Nach einer positiven Entscheidung dieses Gremiums erfolgt die formale Antragstellung bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion). Dort wird auch die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stimmt sich das Regionalmanagement regelmäßig mit der ADD ab und versucht so viele Fragestellungen wie möglich bereits im Vorfeld zu klären.
Die grundlegenden Anforderungen an ein LEADER-Projekte können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Die LILE ist die Lokale Entwicklungsstrategie, die gemeinsam mit und von den Menschen aus unserer Region erstellt wurde. In der LILE sind die Handlungsfelder definiert, die mit LEADER bearbeitet werden sollen.
Jedes LEADER-Projekt muss deshalb auch einem Handlungsfeld zugeordnet werden können. Die Handlungsfelder der LILE sind
In jedem Fall sind auch die Querschnittsziele der LILE zu beachten.
Als Antragsteller bzw. Projektträger kommen folgende Personen bzw. Einrichtungen in Frage:
Förderfähig sind Vorhaben, die der Umsetzung der Ziele des EPLR EULLE (Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ des ELER, dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“) und den Zielen und den Handlungsfeldern der LILE dienen. Dazu zählen insbesondere
mit in den Anlagen zum Antrag aufgeführten Fördertatbeständen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Pflichtaufgaben der Gebietskörperschaften. Die Vorhaben müssen der Umsetzung der jeweiligen LILE dienen d.h. das Ziel des Vorhabens muss sich in einem der von der LAG definierten Handlungsfeldern wiederfinden. Die Umsetzung der Vorhaben muss grundsätzlich im LAG-Gebiet erfolgen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung bei der ELER-Verwaltungsbehörde (ELER = „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“) möglich, den die LAG stellen muss. Im Rahmen des Antrages muss die LAG nachweisen, dass eine Abweichung vom Regionalprinzip einen eindeutigen Mehrwert für das Gebiet der LAG bedeutet.
Die LAG ist gehalten, die für den LEADER-Ansatz vorgegeben Rahmenbedingungen des EPLR EULLE in der spezifischen Ausgestaltung ihrer LILE anzuwenden. Die LAG kann im Einzelfall beschließen, entweder die außerhalb des LEADER-Ansatzes im EPLR EULLE programmierten Maßnahmen unter 1:1 Einhaltung der jeweiligen Förderkonditionen oder die für den LEADER-Ansatz geltenden Förderkonditionen anzuwenden, die in der jeweiligen LILE durch die LAG präzisiert wurden.
Zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes sind die nachfolgenden Modalitäten zu beachten:
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen im Rahmen des LEADER-Ansatzes und anderer öffentlicher Maßnahmen ist nur möglich, wenn es sich ausschließlich um eine nationale öffentliche Fördermaßnahme handelt und keine EU-Mittel enthalten sind und mit der Förderung unterschiedliche Zwecke verfolgt werden (klar abgrenzbare Bereiche).
Mittel anderer öffentlicher Geldgeber werden, soweit sie die gleichen Ausgaben betreffen, auf die Zuwendungen im Rahmen des LEADER-Ansatzes angerechnet. Sie sind bereits im Förderantrag als Bestandteil des Finanzierungsplanes anzugeben. Mittel die nach Erteilung der Bewilligung projektbezogen neu hinzukommen, sind mitzuteilen und anzurechnen. Sie vermindern die Zuwendung entsprechend.
Eigenleistungen können unbezahlte freiwillige Arbeiten und/ oder Sachleistungen einschließlich Sachspenden umfassen.
Eigenleistungen/Sachleistungen/Bereitstellung von Gütern, Ausrüstungsgüter, Material und Dienstleistungen können nach den Vorgaben des Kapitels 8.1 und 8.2.10.3.2.5 des EPLR EULLE wie folgt gefördert werden:
Eine Anerkennung von Eigenleistungen als förderfähige Kosten investiver Vorhaben ist nur bei dafür geeigneten investiven Projekten von Körperschaften/Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen, gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen möglich. Das Projekt muss von Art und Umfang her für die Erbringung von Eigenleistungen in festgelegten Teilbereichen geeignet sein.
Eigenleistungen können nur dann für das Projekt erbracht und zur Förderung in Ansatz gebracht werden, wenn Art und Umfang der vorgesehenen Eigenleistung festgelegt und überprüft werden kann. Die geplante Eigenleistung wird bei der Antragstellung durch eine fachliche geeignete Stelle (z.B. Architekt) ermittelt bzw. bestätigt. Der Wert wird bei der Antragstellung eingetragen.
Bei fremdvergebenen Gewerken werden die Eigenleistungen durch eine fachlich geeignete Stelle bestätigt. Bei der Antragstellung ist der Wert der geplanten Eigenleistung bei 100 % Fremdvergabe (laut Ermittlung durch eine geeignete, fachlich qualifizierte Stelle) anzugeben. Hierzu bedarf es einer transparenten, ggf. nach Gewerken aufgeschlüsselten Darstellung der geplanten Eigenleistungen.
Bei Vorlage des Zahlungsantrags muss der Begünstigte eine Bestätigung dafür vorlegen, dass die in Eigenleistung geplanten Gewerke entsprechend erstellt wurden. Diese Bestätigung muss von einer fachlich qualifizierten Stelle (bei investiven Vorhaben z.B. Architekt) bestätigt sein.
Sachleistungen sind nur unter folgenden Bedingungen förderfähig:
An dem folgenden Beispiel soll vereinfacht die konkrete Umsetzung von freiwilligen Leistungen im Rahmen von LEADER dargestellt werden.
Beispiel: Ein Dorfbackes soll neu aufgebaut werden. Im ersten Schritt wird dafür von einem Bauunternehmen ein Angebot eingeholt, um die Kosten zu plausibilisieren. Das Unternehmen bietet die Leistung komplett zu einem Preis von 50.000 Euro (netto, keine Rabatte, keine Skonti) an.
Die Gesamtkosten von 50.000 Euro setzen sich wie folgt zusammen:
Relevant für die Berechnung des Stundenbudgets möglicher freiwilliger Leistungen sind die Maschinenkosten sowie die Personalkosten. Diese belaufen sich in obigem Beispiel auf zusammen 20.000 Euro. Ansetzbar sind 80% dieser Kosten (es wird davon ausgegangen, dass Nebenkosten i.d.R. nicht anfallen) d.h. 16.000 Euro.
Für freiwillige Abeit werden Stundensätze in Höhe von 16,00 Euro für einfache Tätigkeiten bzw. 21,60 Euro für Facharbeiter anerkannt (vgl. oben). In diesem Beispiel sollen nur einfache Tätigkeiten eingebracht werden. Bedeutet, dass 16 Euro je Stunde angesetzt werden können.
Das verfügbare Stundenbudget berechnet sich aus den ansetzbaren Kosten in Höhe von 16.000 Euro / 16,00 Euro je Stunde = 1.000 Stunden.
Der Umfang der freiwilligen Arbeit darf 40% der gesamten förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Zu prüfen ist deshalb, ob der Kostenansatz für die freiwillige Arbeit (in diesem Fall 16.000 Euro) größer ist als 40% der gesamten förderfähigen Kosten (in diesem Fall 40% aus 50.000 Euro = 20.000 Euro). Dies ist in diesem Beispiel nicht der Fall, die 16.000 Euro für freiwillige Arbeit bzw. die 1.000 Stunden freiwilliger Arbeit könnten also eingebracht werden.
In jedem Fall gilt, dass die abgeleisteten Stunden ausführlich dokumentiert werden (vgl. oben).
Die auf dieser Seite gesammelten Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Für Rückfragen zum LEADER-Prozess, zur Antragstellung, zur LAG und zu LEADER in der Region „Westerwald-Sieg …mehr als frischer Wind“ steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite oder senden Sie eine E-Mail an lars.kober@kreis-ak.de oder sebastian.duerr@kreis-ak.de